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   VGH Bayern, 27.09.2012 - 4 ZB 11.1826   

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https://dejure.org/2012,30153
VGH Bayern, 27.09.2012 - 4 ZB 11.1826 (https://dejure.org/2012,30153)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.09.2012 - 4 ZB 11.1826 (https://dejure.org/2012,30153)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. September 2012 - 4 ZB 11.1826 (https://dejure.org/2012,30153)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Eine Gemeinde kann einen Anschlussnehmer zur Sanierung einer schadhaften Grundstücksentwässerungsanlage grundsätzlich auch dann verpflichten, wenn der Schadenseintritt möglicherweise von der Gemeinde mitverursacht wurde.Sanierungsanordnung; Anliegerregie; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Anschlussnehmers zur Sanierung einer schadhaften Grundstücksentwässerungsanlage auch bei Mitverursachung des Schadenseintritts durch die Gemeinde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung eines Anschlussnehmers zur Sanierung einer schadhaften Grundstücksentwässerungsanlage auch bei Mitverursachung des Schadenseintritts durch die Gemeinde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entwässerungsanlage schadhaft: Eigentümer muss sanieren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 952
  • DÖV 2013, 241
  • BauR 2013, 1005
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2012 - 4 ZB 11.1826
    Art. 31 GG löst die Kollision von Normen und setzt daher zunächst voraus, dass die Regelungen des Bundes- und Landesrechts auf denselben Sachverhalt anwendbar sind (vgl. zum Ganzen BVerfG vom 15.10.1997 BVerfGE 96, 345/364 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2012 - 4 ZB 11.1826
    Der Kläger hat weder einen einzelnen tragenden Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (zu diesem Maßstab siehe BVerfG vom 21.1.2009 JZ 2009, 850/851; vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164).
  • BGH, 13.01.2012 - V ZR 136/11

    Geschäftsführung ohne Auftrag: Abzug "neu für alt" beim Aufwendungsersatzanspruch

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2012 - 4 ZB 11.1826
    Einen den Tatbestand des § 1004 BGB erfüllenden Sachverhalt unterstellt, käme es im Rahmen der auch von der Klagepartei nicht in Abrede gestellten Anwendbarkeit des § 254 BGB in Anbetracht der bereits etwa 50 Jahre alten Anschlussleitung aller Voraussicht nach zu einem deutlich überwiegenden Abzug "neu für alt" (BGH vom 13.1.2012 NJW 2012, 1080).
  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 346/89

    Anspruch des Grundstückseigentümers wegen des Eindringens von Baumwurzeln in

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2012 - 4 ZB 11.1826
    Die von der Klagepartei auf S. 18 der Begründung des Berufungszulassungsantrags vertretene Auffassung, es könne in Bezug auf die Haftungsbegründung nach § 1004 BGB offenbleiben, ob der Wurzeleinwuchs die bauliche Substanz der den Klägern gehörenden Anschlusskanalleitung erstmals beschädigt oder ob eine altersbedingte Undichtigkeit von Rohrmuffen der Anschlusskanalleitung das Eindringen der Baumwurzeln erst ermöglicht oder begünstigt habe, kann sich nicht auf die zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vom 26.4.1991 NJW 1991, 2826/2827) stützen, weil dort für das Revisionsgericht bindend festgestellt war, dass sich aus den Allgemeinen Bedingungen für die Entwässerung in Berlin keine Duldungspflicht ergab.
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2012 - 4 ZB 11.1826
    Deren Umfang richtet sich nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (BVerwG vom 15.2.1990 BVerwGE 84, 335/338).
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2012 - 4 ZB 11.1826
    Der Kläger hat weder einen einzelnen tragenden Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (zu diesem Maßstab siehe BVerfG vom 21.1.2009 JZ 2009, 850/851; vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164).
  • VerfGH Bayern, 20.11.2003 - 12-VII-02

    Anliegerregie für Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Straßengrund

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2012 - 4 ZB 11.1826
    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (BayVerfGH vom 20.11.2003 VerfGH 56, 178/188) liegt die Ermächtigungsgrundlage für die Gemeinde, bei den Grundstücksanschlüssen die Anliegerregie anzuordnen, im Anschluss- und Benutzungszwang nach Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GO.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.1985 - 4 B 1434/84

    DCPD-Ausgasungen - Zur Inanspruchnahme eines Unternehmers eines stillgelegten

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2012 - 4 ZB 11.1826
    Eine solche Sanierungsanordnung, die nur das Sanierungsziel, nicht aber die Sanierungsmittel angibt, ist nicht per se zu unbestimmt (vgl. OVG NRW vom 10.01.1985 NVwZ 1985, 355/356).
  • VGH Bayern, 15.09.2000 - 22 ZS 00.1994

    Zur Berücksichtigung zivilrechtlicher Regelungen bei der Störerauswahl

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2012 - 4 ZB 11.1826
    Entgegen der Auffassung der Klagepartei erfordert eine sachgerechte behördliche (Ermessens-)Entscheidung beim Vorliegen einer Störermehrheit nicht, dass die Behörde sich dabei an den zivilrechtlichen Regelungen des internen Ausgleichs zwischen den Störern orientiert (vgl. BayVGH vom 15.9.2000 NVwZ 2001, 458).
  • BayObLG, 26.03.1968 - RReg. 1a Z 77/67
    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2012 - 4 ZB 11.1826
    Die von der Klagepartei in anderem Zusammenhang zitierten Ausführungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vom 26.3.1968 BayObLGZ 1968, 76) beruhen auf der dortigen Feststellung des Berufungsgerichts, die Anschlusskanäle seien zur Zeit der Schadensfälle in einem ordnungsgemäßen Zustand gewesen (a.a.O. S. 81).
  • VGH Bayern, 26.06.2015 - 4 ZB 15.150

    Wird in einer Entwässerungssatzung als Erläuterung der beim Anlagenbetrieb

    Die Definition des Verwaltungsgerichts zu "wurzelfest" greife zu kurz, weil danach ein atypischer Fall gemäß der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 25.9.2012, Az. 4 ZB 11.1826) nicht denkbar wäre.

    ff) Die Kläger können gegenüber ihrer Inanspruchnahme als verantwortliche Grundstückseigentümer (§ 30 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 11 Satz 1 Buchst. a EWS) auch nicht einwenden, der Schaden an ihrer Grundstücksentwässerungsanlage sei nachweislich durch das Eindringen von Wurzeln von im Eigentum der Beklagten stehenden Bäumen verursacht worden, so dass sie nach dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. September 2012 (Az. 4 ZB 11.1826, BayVBl 2013, 568 Rn. 9 f.) wegen Vorliegens eines atypischen Falls von der Beklagten nicht ermessensfehlerfrei zur Schadensbeseitigung verpflichtet werden könnten.

  • VG Ansbach, 07.05.2019 - AN 1 K 17.02543

    Wiederkehrende Dichtheitsprüfung einer Entwässerungsanlage

    Schon dies ist hier nicht der Fall, da die in der Entwässerungssatzung geregelte öffentlich-rechtliche Störerverantwortlichkeit keine Aussage über die endgültige zivilrechtliche Kostenverteilung zwischen gegebenenfalls mehreren Störern trifft (BayVGH, B.v. 27.9.2012 - 4 ZB 11.1826 - juris Rn. 8 ff.).
  • VGH Bayern, 12.05.2014 - 4 ZB 13.309

    Bestattungsrecht; Standfestigkeit von Grabsteinen; "Kipptester";

    Mit Blick auf die Effektivität der Gefahrenabwehr erfordert eine sachgerechte behördliche (Ermessens-)Entscheidung entgegen der Auffassung der Klägerin auch bei Vorliegen einer Störermehrheit nicht, dass die Behörde sich dabei an den zivilrechtlichen Regelungen des internen Ausgleichs zwischen den möglichen Störern orientiert (vgl. BayVGH, B.v.27.9.2012 - 4 ZB 11.1826 - BayVBl 2013, 568ff).
  • VG München, 01.08.2017 - M 10 K 16.4718

    Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Erbringung eines Dichtheitsnachweises für

    Diese Satzung wurde von der Rechtsprechung bisher nicht beanstandet (VG München, U.v. 20.11.2014 - M 10 K 14.1105- juris; B.v. 21.1.2014 - M 10 K 13.3799; U.v. 26.5.2011 - M 10 K 10.2438 - juris; BayVGH, B.v. 27.9.2012 - 4 ZB 11.1826 - juris).
  • VGH Bayern, 19.11.2012 - 4 ZB 12.2286

    Unbegründete Richterablehnung; keine Besorgnis der Befangenheit (Vorwurf:

    Mit Beschluss vom 27. September 2012 (Az. 4 ZB 11.1826) lehnte der 4. Senat den Antrag auf Zulassung der Berufung ab mit der Begründung, die geltend gemachten Zulassungsgründe lägen nicht vor.
  • VGH Bayern, 12.12.2012 - 4 ZB 12.2603

    Sanierungsanordnung, rechtliches Gehör, Befangenheit, Sachverhaltswürdigung

    Der Senat hat vielmehr das gesamte Vorbringen der Kläger zur Begründung ihrer Ablehnungsanträge gegen die an der Entscheidung vom 27. September 2012 über ihren Antrag auf Zulassung der Berufung beteiligten Richter (Az. 4 ZB 11.1826) in der gebotenen Weise zur Kenntnis genommen und beschieden, soweit es für die Entscheidung im Zwischenverfahren der Richterablehnung erheblich war.
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